Abnahme von Bauleistungen – Rechte, Pflichten & wichtige Besonderheiten
Die Abnahme der Bauleistungen ist für Bauherr*innen einer der entscheidenden Schritte im gesamten Bauprozess. Erst mit der Abnahme wird ein Bauvorhaben offiziell abgeschlossen und zahlreiche rechtliche Folgen treten in Kraft. Bauberatung Düsseldorf – Thorsten Spilker unterstützt dabei, Abnahmen sicher, fehlerfrei und rechtlich korrekt durchzuführen.
Das Wichtigste zur Bauabnahme
Mit der Abnahme wird bestätigt, dass alle Leistungen gemäß Vertrag erbracht wurden
Wichtige Folgen nach der Abnahme:
Beweislastumkehr, Gefahrübergang, Start der Gewährleistungsfrist, ZahlungspflichtGewährleistung:
4 Jahre für Bauwerke • 2 Jahre für sonstige Leistungen • 30 Jahre bei arglistigem VerschweigenAbnahmearten: ausdrücklich, förmlich, konkludent, fiktiv, Teilabnahme
Ein Abnahmeprotokoll schützt vor Streitfällen und dokumentiert Mängel und Fristen
Auftragnehmer sollten eine Abnahmefrist setzen und die Unterlagen sorgfältig prüfen
Was ist die Abnahme von Bauleistungen?
Die Bauabnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Bauleistung fertiggestellt und vertragsgemäß ausgeführt wurde. Sie ist ein zentraler rechtlicher Schritt – nach ihr gilt der Auftrag als abgeschlossen.
Geregelt ist die Bauabnahme im BGB sowie in der VOB/B.
Private Bauherren folgen dem BGB, öffentliche Auftraggeber der VOB/B.
Die VOB/B sieht dabei die Abnahme als Hauptpflicht vor. Mit der Mitteilung der Fertigstellung beginnt eine 12-Tage-Frist zur Abnahme.
Arten der Bauabnahme
1. Technische Abnahme
Prüfung einzelner technischer Leistungen während des Bauablaufs – dient der Qualitätssicherung, ist aber keine abschließende Bauabnahme.
2. Behördliche Abnahme
Erforderlich bei Förderungen, Brandschutz, Energieanforderungen etc. Zuständige Behörden prüfen die Einhaltung aller Vorgaben.
3. Rechtsgeschäftliche Abnahme
Die wichtigste Form der Abnahme – sie erfolgt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und hat die zentralen Rechtsfolgen.
Zur Vereinfachung bezieht sich der folgende Text ausschließlich auf diese Form.
Rechtsfolgen der Bauabnahme
Nach der Abnahme treten vier wesentliche Rechtsveränderungen ein:
1. Beweislastumkehr
Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.
Nach der Abnahme muss der Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel vom Unternehmen verursacht wurde.
2. Gefahrübergang
Zufällige Schäden (z. B. durch Unwetter) gehen auf den Auftraggeber über.
3. Beginn der Gewährleistungsfrist
Ab jetzt laufen die Fristen zur Mängelrüge.
4. Fälligkeit der Zahlung
Nach der Abnahme werden Schlusszahlungen fällig.
Gewährleistungsfristen
| Leistung | Frist | Beispiele |
|---|---|---|
| Bauleistungen | 4 Jahre | Rohbau, Dach, statische Arbeiten |
| Geringeres Risiko | 2 Jahre | Maler, Standardhandwerk |
| Wartungspflichtige Anlagen | 2 Jahre | Elektronik, Haustechnik |
| Arglistig verschwiegene Mängel | 30 Jahre | versteckte wesentliche Schäden |
Werden Mängel behoben und erneut abgenommen, beginnt für die Nachbesserung eine eigene 2-jährige Frist.
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