Bauberatung Düsseldorf

Abnahme von Bauleistungen – Rechte, Pflichten & wichtige Besonderheiten

Die Abnahme der Bauleistungen ist für Bauherr*innen einer der entscheidenden Schritte im gesamten Bauprozess. Erst mit der Abnahme wird ein Bauvorhaben offiziell abgeschlossen und zahlreiche rechtliche Folgen treten in Kraft. Bauberatung Düsseldorf – Thorsten Spilker unterstützt dabei, Abnahmen sicher, fehlerfrei und rechtlich korrekt durchzuführen.


Das Wichtigste zur Bauabnahme

  • Mit der Abnahme wird bestätigt, dass alle Leistungen gemäß Vertrag erbracht wurden

  • Wichtige Folgen nach der Abnahme:
    Beweislastumkehr, Gefahrübergang, Start der Gewährleistungsfrist, Zahlungspflicht

  • Gewährleistung:
    4 Jahre für Bauwerke • 2 Jahre für sonstige Leistungen • 30 Jahre bei arglistigem Verschweigen

  • Abnahmearten: ausdrücklich, förmlich, konkludent, fiktiv, Teilabnahme

  • Ein Abnahmeprotokoll schützt vor Streitfällen und dokumentiert Mängel und Fristen

  • Auftragnehmer sollten eine Abnahmefrist setzen und die Unterlagen sorgfältig prüfen


Was ist die Abnahme von Bauleistungen?

Die Bauabnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Bauleistung fertiggestellt und vertragsgemäß ausgeführt wurde. Sie ist ein zentraler rechtlicher Schritt – nach ihr gilt der Auftrag als abgeschlossen.
Geregelt ist die Bauabnahme im BGB sowie in der VOB/B.

Private Bauherren folgen dem BGB, öffentliche Auftraggeber der VOB/B.
Die VOB/B sieht dabei die Abnahme als Hauptpflicht vor. Mit der Mitteilung der Fertigstellung beginnt eine 12-Tage-Frist zur Abnahme.


Arten der Bauabnahme

1. Technische Abnahme

Prüfung einzelner technischer Leistungen während des Bauablaufs – dient der Qualitätssicherung, ist aber keine abschließende Bauabnahme.

2. Behördliche Abnahme

Erforderlich bei Förderungen, Brandschutz, Energieanforderungen etc. Zuständige Behörden prüfen die Einhaltung aller Vorgaben.

3. Rechtsgeschäftliche Abnahme

Die wichtigste Form der Abnahme – sie erfolgt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und hat die zentralen Rechtsfolgen.
Zur Vereinfachung bezieht sich der folgende Text ausschließlich auf diese Form.


Rechtsfolgen der Bauabnahme

Nach der Abnahme treten vier wesentliche Rechtsveränderungen ein:

1. Beweislastumkehr

Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.
Nach der Abnahme muss der Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel vom Unternehmen verursacht wurde.

2. Gefahrübergang

Zufällige Schäden (z. B. durch Unwetter) gehen auf den Auftraggeber über.

3. Beginn der Gewährleistungsfrist

Ab jetzt laufen die Fristen zur Mängelrüge.

4. Fälligkeit der Zahlung

Nach der Abnahme werden Schlusszahlungen fällig.


Gewährleistungsfristen

LeistungFristBeispiele
Bauleistungen4 JahreRohbau, Dach, statische Arbeiten
Geringeres Risiko2 JahreMaler, Standardhandwerk
Wartungspflichtige Anlagen2 JahreElektronik, Haustechnik
Arglistig verschwiegene Mängel30 Jahreversteckte wesentliche Schäden

Werden Mängel behoben und erneut abgenommen, beginnt für die Nachbesserung eine eigene 2-jährige Frist.

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